Kosten

 

Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut bin ich im Arzt-/ Psychotherapeutenregister gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung eingetragen. Ich bin dazu qualifiziert und berechtigt, Kinder, Jugendliche und Erwachsene in meiner Psychotherapeutischen Privatpraxis zu behandeln.

Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Situation ist es für approbierte Psychotherapeuten erst nach sehr langer Wartezeit möglich, einen Kassensitz zu kaufen, d.h. die Möglichkeit mit der gesetzlichen Krankenversicherung direkt über Ihre Versichertenkarte abrechnen zu dürfen zu erwerben.

Dieser, seit Jahren bekannte Mangel an verfügbaren Psychotherapieplätzen ist politisch gewollt und hat für Sie als gesetzlich versicherte PatientIn sehr lange, unzumutbare Wartezeiten zur Folge.

Aufgrund dieser eklatanten Unterversorgung ist es für gesetzlich versicherte PatientInnen möglich, die Kosten für eine Privattherapie von ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen (wenn Sie nicht bei der AOK versichert sind!).

Hierbei handelt es sich um das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.

Als Psychologischer Psychotherapeut ohne Kassenzulassung verfüge ich über die gleiche Qualifikation wie kassenzugelassene KollegInnen, nämlich Approbation und Eintrag in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung – jedoch habe ich keine so langen Wartezeiten.

Meine Online-Beratung steht nur Selbstzahlern offen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen 100,- € für 50 Minuten.

 

Die Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte (Kassenpatientinnen), die innerhalb von 4 Wochen keine Psychotherapie bei einem Kassenpsychotherapeuten erhalten können, ist möglich.